Antragsformular Onlinezugang für Gewerbebetriebe des Bewachungs- und Sicherheitsgewerbes
BEWACHUNGS- UND SICHERHEITSAUSWEISE
Bundesweit einheitliche Dienstausweise.
Wir sind Partner für Bewacher, Bewachungsunternehmen, Sicherheitsdienstleister sowie Sicherheitsunternehmen und deren Angehörigen.
Unser Service umfasst alle Leistungen rund um unseren modernen Dienstausweis im Scheckkarten-Format, inklusive des Nutzermanagements.
Design, Personalisierung, Druck und Versand steht auf unserem Programm.
Ausweise nach ISO 7816, mit oder ohne RFID-Chip.
Die Gewerbetreibenden erteilen uns per Formular den Auftrag das Unternehmen mit Dienstausweisen auszustatten und senden uns - nach der Freischaltung - die Daten Ihrer Mitarbeiter über unser Sicherheitsportal. Nur wenige Tage später versenden wir die Ausweise per Einschreiben an das Unternehmen. Datenschutz steht dabei bei uns an oberster Stelle.
Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung im Dienstausweis-Segment:
Seit 2013 drucken wir bundesweit einheitliche und personalisierte Dienstausweise im Scheckkartenformat für Feuerwehren, Behörden, Rettungsdienste sowie Katastrophenschutz-Einheiten.
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- Der Behördenverlag
- Warum ein Bewachungs- und ein Sicherheitsausweis?
- Ist ein Ausweis Pflicht?
- Warum ist der Ausweis nur drei Jahre gültig?
- Sicherheitsmerkmale
- Unser USP: Der QR-Code
- Der Ausweis
- Die Preise
- Wer kann Ausweise bestellen?
- Wie kann ich Kunde werden?
- History: Von der Idee zum Ausweis
- Der Behördenverlag
Wie im Abschnitt "History: Von der Idee bis zum Ausweis." zu lesen ist, ist dieser Behördenverlag aus den gemachten Erfahrungen mit anderen erfolgreichen bundesweit einheitlichen Dienstausweisen entstanden.
Denn auch hier - im Bereich der Bewachungs- und Sicherheitsdienstleister - ist der Bedarf an einem bundesweit einheitlichen, fälschungssicheren und haltbaren Ausweisdokument entstanden. Spätestens jedoch nach der Einführung der Ausweispflicht, gemäß der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung - BewachV), § 18 Ausweis, Kennzeichnung der Wachperson.
Wir denken:Es ist nicht mehr zeitgemäß, wenn gute Anbieter von qualitativ hochwertigen, absolut notwendigen und rechtsmäßigen Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen sich mit selbstgebastelten, nicht einheitlichen und unprofessionellen "Dokumenten" ausweisen müssen.
Daraus wurde die Idee für diesen Behördenverlag geboren. Wir sind aufgstanden um einen bundesweit einheitlichen Ausweis zu etablieren.
Wir orientieren uns dabei an dem im Jahr 2006 eingeführten Presseausweis, weil wir dieses Verfahren als durchdacht und praktikabel ansehen.Zusammengefasst:
Diesen Presseausweis bekommen ausschließlich Pressevertreter, welche - jedes Jahr neu - glaubhaft nachweisen können, dass sie ihr Einkommen durch Pressearbeit beziehen. Dabei müssen sie Belege ihrer Redaktionen und Honorarabrechnungen vorlegen. Der Presseausweis ist durch das einheitliche Erscheinungsbild geprägt, er ist befristet und wird zentral ausgegeben.So wird es auch bei uns sein:
- Unsere Ausweise werden nur Mitarbeiter von Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistern bekommen, wenn der Inhaber des jeweiligen Bewachungs- und Sicherheitsdienst-Unternehmens seine Berechtigung bestätigt.
- Die Aufträge für einen Bewachungsausweis müssen von den jeweiligen Vorgesetzten ausgelöst werden, nicht durch den Ausweisinhaber selbst.
- Datenschutz steht dabei bei uns ganz oben.
- Die Datenübermittlung erfolgt auf gesicherten und verschlüsselten Wegen auf unseren Server.
Wir haben Ideen und wir werden diese umsetzen. Wir agieren zukunftsorientiert und beschränken uns ausschließlich auf diese Produkte.
Der Verlag befindet sich im Herzen in Nordfriesland, auf der Halbinsel Nordstrand.
Ein Sprichwort sagt: "Heimat ist dort, wo das Herz zu Hause ist."
Das Herz vom Erfinder der Ausweiskarten, Herrn Röder, ist seit früher Kindheit in Nordfriesland zu Hause.
"Respekt voreinander" und "auf Augenhöhe" ist eine nordfriesische Lebensart, die wir auch hier leben werden.
Es gibt unseren Ausweis in zwei Versionen, die sich wie folgt unterscheiden:
Die Überschrift des Ausweises unterscheidet sich in "BEWACHUNGSAUSWEIS" und in "SICHERHEITSAUSWEIS"
Der Bildhalter ist bei dem Bewachungsausweis dunkelblau mit hellblauer Minischrift und beim Sicherheitsausweis ist er Gelb mit hellgelber - gleichlautender - Minischrift
Beim Bewachungsausweis entfällt das Lichtbild, da es gemäß der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung - BewachV), § 18 Ausweis, Kennzeichnung der Wachperson, nicht mehr erforderlich ist.
Der Besteller kann für jeden seiner Mitarbeiter bestimmen, in welcher Version sein Ausweis geliefert werden soll. Maßgeblich für die behördlich verlangte Listenführung ist die Ausweisnummer.
Für welche Version sich der Besteller entscheidet ist entweder dessen eigene Firmenpolitik oder einfach nur der Geschmack. Wir bieten beide Varianten an, weil der Bedarf an uns herangetragen wurde.
Ein Ausweis ist Pflicht.
Bis vor einigen Jahren gab es im Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe keine Ausweispflicht. Dies änderte sich dann im Bereich um 2014, wo zusätzlich zur Sachkundeprüfung - und der erforderlichen Bewachungserlaubnis für Gewerbetreibende - eine Ausweispflicht erlassen wurde. Seit dem 1. Dezember 2016 wurde in der Verordnung zur Änderung der Bewachungsordnung festgelegt und 2019 erneut angeglichen
Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung - BewachV)
§ 18 Ausweis, Kennzeichnung der Wachperson
[...]
(2)
Jede Wachperson ist verpflichtet, den Ausweis in Verbindung mit dem im Bewacherregister angegebenen Ausweis- oder Identifizierungsdokument während des Wachdienstes mitzuführen und auf Verlangen den Beauftragten der Vollzugsbehörden, insbesondere Ordnungsämter, Polizei- oder Zollbehörden, vorzuzeigen.
[...]
Es wurden in der "Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung - BewachV)" im Vorfeld bereits festgelegt, wie diese Ausweispflicht umzusetzen ist:
§ 18 Ausweis, Kennzeichnung der Wachperson
(1) Der Gewerbetreibende hat der Wachperson spätestens vor der ersten Aufnahme der Bewachungstätigkeit einen Ausweis nach Maßgabe der Sätze 2 und 3 auszustellen. Der Ausweis muss enthalten:
1. Familienname und Vornamen der Wachperson,
2. Namen und Anschrift des Gewerbetreibenden,
3. Bezeichnung und Anschrift des Gewerbebetriebs, sofern diese abweichen von Namen oder Anschrift des Gewerbetreibenden nach Nummer 2,
4. Unterschriften der Wachperson sowie des Gewerbetreibenden, seines Vertreters oder seines Bevollmächtigten,
5. Bewacherregisteridentifikationsnummern der Wachperson und des Bewachungsunternehmens.
Der Ausweis muss so beschaffen sein, dass er sich von amtlichen Ausweisen deutlich unterscheidet.
(2) Jede Wachperson ist verpflichtet, den Ausweis in Verbindung mit dem im Bewacherregister angegebenen Ausweis- oder Identifizierungsdokument während des Wachdienstes mitzuführen und auf Verlangen den Beauftragten der Vollzugsbehörden, insbesondere Ordnungsämter, Polizei- oder Zollbehörden, vorzuzeigen.
(3) Jede Wachperson, die Tätigkeiten nach § 34a Absatz 1a Satz 2 Nummer 1 und 3 bis 5 der Gewerbeordnung ausübt, hat während dieser Tätigkeiten sichtbar ein Schild mit ihrem Namen oder einer Kennnummer sowie der Bezeichnung des Gewerbebetriebs zu tragen.
In den Fällen des § 34a Absatz 1a Satz 2 Nummer 4 und 5 der Gewerbeordnung gilt das auch für jede Wachperson in nicht leitender Funktion. Der Gewerbetreibende hat der Wachperson zu diesem Zweck spätestens vor der ersten Aufnahme der Bewachungstätigkeit ein entsprechendes Schild auszustellen.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend für Gewerbetreibende, die selbst als Wachperson tätig werden.
Es gibt nun zwar eine Ausweispflicht, aber auch einen entsprechenden Wildwuchs von Eigenkreationen jener Bewachungs- und Sicherheitsunternehmen, wie sie bunter und unterschiedlicher kaum sein können.
Wir denken:
Es ist nicht mehr zeitgemäß, wenn Anbieter von qualitativ hochwertigen, absolut notwendigen und rechtsmäßigen Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen sich mit selbstgebastelten, nicht einheitlichen und unprofessionellen Ausweis-"Dokumenten" ausweisen müssen.
Unsere Ausweise erfüllen die in § 11, Abs. (1) festgelegten Richtlinien
--> AUF DER AUSWEIS-VORDERSEITE 1. Namen und Vornamen der Wachperson
--> AUF DER AUSWEIS-VORDERSEITE 2. Namen und Anschrift des Gewerbetreibenden,
--> AUF DER AUSWEIS-VORDERSEITE 3. Lichtbild der Wachperson (beim Sicherheitsausweis auf Wunsch des Kunden),
--> AUF DER AUSWEIS-VORDERSEITE 4. Unterschrift des Gewerbetreibenden, seines Vertreters oder seines Bevollmächtigten,
--> AUF DER AUSWEIS-VORDERSEITE 5. Bewacherregisteridentifikationsnummern der Wachperson und des Bewachungsunternehmens
--> AUF DER AUSWEIS-RÜCKSEITE 4. Unterschrift der Wachperson
Der Maßgabe "Der Ausweis muss so beschaffen sein, dass er sich von amtlichen Ausweisen deutlich unterscheidet." werden wir gerecht
--> durch bewussten Verzicht des Wortes "Dienstausweis". Wir nennen die Ausweise "Bewachungsausweis" oder "Sicherheitsausweis", je nach Wunsch des Kunden,
--> durch Aufbringung unserer KOMPETENZ-Marke als unverwechselbares Wasserzeichen im Ausweis-Hintergrund. So sind Eigenkreationen in Behördenwappenähnlicher-Form ausgeschlossen, die Ausweise sehen - bundesweit - immer gleich aus.
--> Das Wasserzeichen im Hintergund kann - als kostenpflichtige Option - bei Bewachungs- und Sicherheitsunternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern - gegen das Firmen-Logo getauscht werden. Wir gehen davon aus, das Bewachungs- und Sicherheitsunternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern keine behördenähnliche Wappen oder Logos verwenden, um ihre Marktposition nicht zu gefährden. Zudem würde der Gewerbetreibende dann gegen die Bewachungsverordnung verstoßen.
Desweiteren ist es seit Juni 2019 erforderlich, dass während bestimmter Tätigkeiten
-
Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher)
- Bewachungen von Unterkünften und Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber ( auch von Personal in nicht leitender Funktion)
- Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen (auch von Personal in nicht leitender Funktion)
ein Namensschild zu tragen ist. Auf dem Schild muss der Name der Wachperson ODER eine Kennnummer sowie der Name des Bewachungsunternehmens stehen und muss dem Bewacher vor der Aufnahme seiner ersten Bewachungstätigkeit ausgehändigt werden.
Ähnlich wie beim Presseausweis wollten wir die Gültigkeit auf ein Jahr begrenzen.
Info:
Beim Presseausweis müssen die Journalisten jedes Jahr neu nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt durch journalistische Arbeit verdienen. Der Presseausweis kostet übrigens 80,- € im Jahr.
Wir haben uns jedoch entschlossen, die Gültigkeit auf drei Jahre auszudehnen.
Mitunter melden Mitarbeiter, kurz vor ihrem Ausscheiden, ihre Ausweise als verloren.
Durch die Beschränkung der Gültigkeit möchten wir sicherstellen, dass Mitarbeiter der Sicherheits- und Bewachungsunternehmen, welche ausgeschieden sind, nicht weiterhin mit den Ausweisen tätig werden können.
Die Fluktuation ist groß.
Unsere Sicherheits- und Bewachungsausweise können durch unseren QR-Code zwar auf Gültigkeit überprüft werden und - wenn dieser als UNGÜLTIG oder GESPERRT gemeldet ist - wird dies auch sofort angezeigt. Dies setzt jedoch vorraus, dass der Nutzer des nicht mehr gültigen Ausweises diesen auch zum einscannen aushändigt. Und jemand, der Unrechtes im Schilde führt, wird sich hüten dies zuzulassen. Aber die Jahreszahl auf dem Ausweis ist auch auf Abstand gut zu erkennen.
Die Gültigkeit der drei Jahre wird aber großzügig gehandhabt:
Wenn Sie einen Ausweis beispielsweise im Dezember 2015 beantragt hätten, wäre dieser bis zum Ende des Jahres 2018 gültig, also 37 Monate.
Wenn die ihn aber bereits im Januar 2015 beantragt hätten, wäre er ebenfalls bis zum Ende des Jahres 2018 gültig, also 47 Monate.
Unser Ausweis ist nicht nur sicher, haltbar, hochwertig und bundeseinheitlich, sondern auch funktional
Nicht nur, dass wir aufgestanden sind, der Welt um das Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe herum einen bundesweit einheitlichen, hochwertigen und sicheren Bewachungs- und Sicherheitsausweis zu bieten, den auch Opa Wuttke an der Kneipentür versteht...
...wir sind die Ersten, die eine Online-Abfrage bieten, welche ohne komplizierte Hilfsmittel auslösbar ist. Berechtigte, also Mitarbeiter der Behörden - aber ggf. auch der besorgte Bürger - kann sofort die Gültigkeit des Ausweises überprüfen.
Es sind keine Handscanner oder RFID-Lesegeräte nötig. Ein normales Smartphone mit Kamera und QR-Code-Lese-App kann genutzt werden, um den QR-Code zu lesen und das Ergebnis von unserem Sicherheitsserver auf dem Bildschirm darstellen.
Und Sie als Dienstvorgesetzter entscheiden selbst, welche Daten dann sichtbar sind. Auch beim Passfoto entscheiden Sie, ob es angezeigt wird oder nicht, denn dieses laden wir nur bei entsprechendem Kundenwunsch auf den Server.
Von besonderen Interesse dürften die Spalten "Funktionen" und "Berechtigungen" sein. So können Sie Ihre Mitarbeiter mit neuen Funktionen und Berechtigungen austatten, ohne dass jeweils ein neuer Ausweis hergestellt werden muss.
Die Änderung der "Funktionen" und "Berechtigungen" ist leicht und auf zwei Wegen zu realisieren.
Ohne Zusatzkosten nutzen Sie einfach das Änderungsformular auf unserem Sicherheitsserver oder senden Sie uns Ihren Änderungswunsch einfach per eMail. Innerhalb von 48 Stunden sind die Daten aktualisiert.
Oder Sie buchen die kostenpflichtige Option "BERECHTIGUNGEN SELBST ÄNDERN" für jeweils 1 Jahr (kein Abo) für alle Ausweise Ihres Unternehmens. Sie erhalten die Zugangsdaten zu allen Ausweisen Ihres Unternehmens und können so die Berechtigungen selbst pflegen. In Echtzeit.
Mit dieser Option könnten selbst Berechtigungslisten entfallen, wenn Sie dieses Feature richtig einsetzen.
Zeitgemäß und zukunftsorientiert, lassen Sie Ihre Mitarbeiter/in sich als Angehörige Ihres Unternehmens ausweisen.
Das PRODUKT:
- Bewachungs- und Sicherheitsausweis im modernen Scheckkarten-Format.
- Abmessung nach ISO 7816
- QR-Code zur sofortigen Überprüfung der Gültigkeit des Ausweises. Es werden auch Berechtigungen angezeigt, wenn vom Kunden gewünscht. So könnten z.B. Berechtigungslisten entfallen.
- Ein Unterschriftenfeld für die Geschäftsführung auf der Vorderseite, sowie ein Unterschriftenfeld für den Ausweisinhaber auf der Rückseite.
- Gültigkeit drei Jahre
- Lieferung mit RFID-Funkchip auf Kundenwunsch. Somit eignen sich die Ausweise u.a. für elektronische Zugangssysteme sowie für die Zeiterfassung.
- Der Ausweis erfüllt alle Anforderungen, welche durch den §18 der Bewachungsordnung festgelegt worden sind:
§ 18 Ausweis, Kennzeichnung der Wachperson
(1) Der Gewerbetreibende hat der Wachperson spätestens vor der ersten Aufnahme der Bewachungstätigkeit einen Ausweis nach Maßgabe der Sätze 2 und 3 auszustellen. Der Ausweis muss enthalten:
1. Familienname und Vornamen der Wachperson,
2. Namen und Anschrift des Gewerbetreibenden,
3. Bezeichnung und Anschrift des Gewerbebetriebs, sofern diese abweichen von Namen oder Anschrift des Gewerbetreibenden nach Nummer 2,
4. Unterschriften der Wachperson sowie des Gewerbetreibenden, seines Vertreters oder seines Bevollmächtigten,
5. Bewacherregisteridentifikationsnummern der Wachperson und des Bewachungsunternehmens.
Der Ausweis muss so beschaffen sein, dass er sich von amtlichen Ausweisen deutlich unterscheidet.
SICHERHEITSMERKMALE:
- stabile 0,76 mm starke Plastik-Karten
- Minischrift mit Farbverlauf sowie ein vollflächiges Hologramm-Laminat geben dem Ausweis die unverwechselbaren Merkmale
- unsere KOMPETENZ-Marke als unverwechselbares Wasserzeichen im Ausweis-Hintergrund, dies kann ab 10 Mitarbeitern durch Ihr Firmenlogo ersetzt werden.
- Hologramm-Siegel auf der Rückseite, welches sich bei Manipulationsversuchen selbst zerstört, machen den Ausweis sicherer
- Guillochen und Farbverlauf auch auf der Ausweis-Rückseite
Das Namensschild
Namensschild
Gesetzlich vorgeschrieben für Bewacher, welche mit folgenden Aufgaben betraut sind:
-
Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher)
- Bewachungen von Unterkünften und Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber ( auch von Personal in nicht leitender Funktion)
- Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen (auch von Personal in nicht leitender Funktion)
Eigenschaften:
- Namensschild im modernen Scheckkarten-Format.
- Abmessung nach ISO 7816
- Im Design unserer Ausweise
- Sie entscheiden, welche Überschrift das Namensschild tragen soll. Derzeit sind möglich SECURITY, BEWACHUNG, SICHERHEIT, AUFSICHT, ORDNER, STADTSTREIFE, CITYSTREIFE, TEAMLEITER, EINSATZLEITER
- Sie entscheiden, ob der Name oder eine Dienstnummer auf das Namensschild gedruckt wird.
BEWACHUNGS- ODER SICHERHEITSAUSWEIS
- Bewachungs- oder Sicherheitsausweis im modernen Scheckkarten-Format.
- Abmessung nach ISO 7816
- QR-Code zur sofortigen Überprüfung der Gültigkeit des Ausweises sowie der Berechtigungen des Bewachers
- Ein Unterschriftenfeld für die Geschäftsführung sowie ein Unterschriftenfeld für den Ausweisinhaber.
- Gültigkeit drei Jahre
- ACHTUNG: Kein Abo. Nach Ablauf von drei Jahren, muss von Ihnen ein neuer Ausweis beauftragt werden.
PREIS
Bewachungs- oder Sicherheitsausweis, je Ausweis:
Änderung im Ausweis-Grundlayout, je Änderung, einmalig:
24,50 €
Ausdruck von Ausweisen mit geändertem Grundlayout, zuzüglich je Ausweis:
4,50 €
Eigene Rückseite, zuzüglich je Ausweis:
9,90 €
Aufpreis RFID-Funkchip, je Ausweis:
12,90 €
Verpackung und versicherter Versand
4,90 €
Namensschild
Gesetzlich vorgeschrieben für Bewacher, welche mit folgenden Aufgaben betraut sind:
-
Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher)
- Bewachungen von Unterkünften und Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber ( auch von Personal in nicht leitender Funktion)
- Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen (auch von Personal in nicht leitender Funktion)
Eigenschaften:
- Namensschild im modernen Scheckkarten-Format.
- Abmessung nach ISO 7816
- Im Design unserer Ausweise
- Sie entscheiden, welche Überschrift das Namensschild tragen soll. Derzeit sind möglich SECURITY, BEWACHUNG, SICHERHEIT, AUFSICHT, ORDNER, STADTSTREIFE, CITYSTREIFE, TEAMLEITER, EINSATZLEITER
- Sie entscheiden, ob der Name oder eine Dienstnummer auf das Namensschild gedruckt wird.
PREIS
Versandpauschale versichert, je Auftrag 4,90 €
Unsere Ausweise sind den Profis vorbehalten.
- Unsere Ausweise können ausschließlich Gewerbetreibende, welche die Erlaubnis zur Bewachung besitzen, bestellen.
- Bewacher selbst können die Ausweise, wenn sie nicht Gewerbetreibende sind, nicht bestellen.
- Der Gewerbetreibende bekommt von uns, wenn er denn seine Erlaubnis nachgewiesen hat, eine Kunden-ID, welche für ihn maßgeblich ist.
- Unter dieser Kunden-ID kann der Gewerbetreibende oder sein Vertreter, für sich selbst und seine Bewacher, Ausweise bestellen.
Vorweg:
- Die Ausweise verkaufen wir nicht als trendiges Accessoire für Jedermann, sondern als eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Notwendigkeit für die Profis des Bewachungs- und Sicherheitsgewerbes.
- Dementsprechend ernst muss man den Umgang damit nehmen, also verkaufen wir die Ausweise nicht als Online-Shop.
- Wir sind ein Verlag, der eine umfangreiche Dienstleistung anbietet:
Von der Gestaltung der Ausweise, über die Erstellung und Personalisierung bis zum Versand. Es steckt viel Arbeit auch hinter den Kulissen in den Ausweisen, deshalb wird unserer Ausweis auch niemals ein Low-Cost-Produkt sein.
- Sie - als Käufer - sind selbst Dienstleister, welcher qualitativ hochwertige, absolut notwendige und rechtsmäßige Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen anbietet. Sie erteilen uns den Auftrag, in Ihrem Namen für Ihr Unternehmen Ausweise zu erstellen. Dies geht leider nicht ohne ein Minimum an Bürolkratie.
Wenn Sie bei uns Ausweise bestellen möchten, müssen Sie sich vorher registrieren und uns nachweisen, dass Sie das Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe überhaupt ausführen dürfen. Ohne diesen Nachweis werden wir niemals Ausweise ausstellen.
- LADEN SIE SICH HIER Ihren Anmeldebogen herunter.
- Speichern Sie sich diesen Anmeldebogen auf Ihrem Rechner, damit Sie ihn am Bildschirm ausfüllen können. Anmerkung: Wenn Sie versuchen, das Formular im Internet-Browser auszufüllen, ohne es vorher auf Ihrem Rechner abzuspeichern und dann von dort zu starten, wird dies nicht funktionieren und zu Irretationen führen.
- Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, drucken Sie es sich aus.
- Unterschreiben und stempeln Sie es.
- Senden Sie das ausgefüllte, ausgedruckte, unterschriebene und gestempelte Formular - zusammen mit einer Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung/Bewachungserlaubnis an unsere Adresse. Anmeldebögen ohne amtlichen Nachweis werden nicht bearbeitet oder beantwortet.
- Innerhalb von 7 Werktagen nach Posteingang erhalten Sie von uns die Zugangsdaten per Einschreiben, damit Sie oder Ihr Vertreter Ausweise für sich und Ihre Mitarbeiter beauftragen können. Die Zugangsdaten bestehen aus einer Kunden-ID und Ihrem Passwort für den Online-Zugang, den Sie hier finden:
- Wenn Sie auf den Link "AUSWEIS BESTELLEN FÜR KUNDEN" klicken, öffnet sich ein eigenes Fenster, in das Sie Ihre Zugangsdaten eingeben müssen. Es handelt es sich um eine passwortgeschützte und SSL-verschlüsselte Internetverbindung.
- Anschließend können Sie in das nun erscheinende Formular ganz bequem einen Ausweis nach dem anderen eintragen.
- Wir werden Ihn jeden Auftrag per eMail bestätigen.
- Dann werden die Ausweise gedruckt, verpackt und - versichert - versendet.
- Es kommt darauf an, wie die Auftragslage aussieht, aber wir bemühen uns jeden Auftrag binnen drei Wochen abzuschließen.
HISTORY - Die Zeit zurück drehen
NACHDENKER - Der Erfinder und Visionär
ANERKANNT - Der Feuerwehrausweis
NOTWENDIG - Der Bewachungsausweis
HISTORY - Die Zeit zurück drehen
Alles begann in den 70zigern. Der befreundete Polizist der Familie verriet dem damals gerade 10 Jahre alten Weddinger Arbeiterkind ein "Geheimnis":
"Wenn Du in am Heck eines privaten Autos einen Aufkleber mit einer kleinen weißen Maus oder an der Frontscheibe einen Aufkleber der Polizeigewerkschaft siehst, dann gehört dieses Auto einem Polizisten!". Der Westberliner Junge war damals mächtig stolz darauf, ein solches "Geheimnis" zu kennen. Ebenso solle es sich mit Feuerwehraufklebern auf den Heckscheiben der Privat-PKW der Feuerwehrleute verhalten.
Groß war aber die Ernüchterung, als der inzwischen Erwachsene 1998 das erste Mal diese weißen Mäuse, GdP- und Feuerwehr-Aufkleber - als Plagiate für jeden frei käuflich - im Internet in einer großen Auktionsplattform entdeckte.
Das zweite Schlüsselerlebnis ist nicht ganz so lange her. Der Dienstausweis der Behörde - bei der jener inzwischen Ex-Westberlier beschäftigt ist - wurde handschriftlich ausgefüllt. Warum? Weil es im Amt zwar moderne Computer aber keine Schreibmaschinen mehr gab.
Fortan gingen ihm diese beiden Fragen irgendwie nicht mehr aus dem Kopf:
Wie kann man denn mit einem Aufkleber zeigen, dass man zu einer Blaulichtorganisation gehört, ohne dass es jemand nachmachen kann? Und: Ist es einer deutschen Behörde nicht unwürdig, sich mit einem hanschriftlich ausgefüllten Papp-Dienstausweis auszuweisen?
Die Antworten auf diese beiden Fragen lesen Sie im folgenden Abschnitt.
NACHDENKER - Der Erfinder und Visionär
Dieses Ex-Westberliner Arbeiterkind ist nun 57 Jahre alt. Inzwischen ist Michael Röder seit über 40 Jahren ehrenamtlich und beruflich bei einigen "Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben" (BOS) tätig gewesen.
Das Lebensmotto von ihm lautet:
"Ob eine Sache gelingt, erfährst Du nicht indem Du lange darüber nachdenkst, sondern indem Du es ausprobierst."
Er handelt, ohne es sich zerreden zu lassen, wenn er von einer Idee überzeugt ist.
Michael Röder ist ein Querdenker, ein Grübler und Eigenbrödler.
Desto öfter ist er aber auch Pionier gewesen und einige seiner Ideen sind durchaus erfolgreich umgesetzt worden.
Und was die beiden - im vorigen Abschnitt gestellten - Fragen betrifft, war die Antwort recht einfach:
Man kann seine Zugehörigkeit zeigen, indem man sich einen personalisierten Aufkleber an sein Auto klebt. Nun ja, dachte sich Röder, wenn man schon personalisieren muss, dann kann man auch gleich einen Ausweis machen.
Und im Zusammenhang mit der zweiten Frage - dem handschriftlichen Dienstausweis - war es doch nur folgerichtig...
...einen Dienstausweis zu kreiren, der nicht gefälscht werden kann, der modern ist und welcher gleichzeitig als Türöffnungssystem sowie als Anwesenheitsnachweis dienen kann.
ANERKANNT - Der Feuerwehrausweis®
So wurde 2012 eine Idee in die Realität umgesetzt:
Ein annähernd fälschungssicherer Behördenausweis sowie ein Feuerwehrausweis im Scheckkartenformat, welcher lange haltbar und auf Wunsch mit RFID-Chip ausgestattet ist.
Michael Röder war zwar schon immer kreativer Tüftler und Gestalter, mit künstlerischer Ader...
...an Kreativität mangelte es ihm nie und Berührungsängste kannte er nicht. Aber Röder war niemals Kaufmann. Aus diesem Grund suchte er sich einen Partner, welcher genug Biß und Geschäftssinn besaß, diese Ideen als Behördenverlag in die Realität umzusetzen.
Diesen Partner fand Michael Röder in einem langjährigem Feuerwehrkameraden und Berufsfeuerwehrmann Herrn Rösler.
Rösler gründete den Behördenverlag als sein eigenes Unternehmen "0700BLAULICHT - Der Behördenverlag". So befinden sich Kundenkontakt, Marketing, Vertrieb und Abrechnung in einer Hand.
Röder - seinerseits - übernahm den gestalterischen Teil der Partnerschaft, das Layout von Website und Ausweis und kümmert sich um alles was mit Entwurf und kreativer Arbeit zu tun hat, ebenfalls in einem seperatem Unternehmen "0700BLAULICHT - Behördenausweisdruck".
Um die Ideen seines Startup's finanzieren zu können, musste Röder - wie fast alle Kreativschaffenden - mit dem Gehalt als öffentlich Bediensteter einer Stadtverwaltung, die Erstanschaffung eines Kartendruckers und die laufenden Bürokosten über Jahre hinweg finanzieren.
Weil - aus Datenschutzgründen - die ersten Jahre alle Anträge auf Erstellung eines Dienst- oder Feuerwehrausweises per Post in Papierform eingesendet werden mussten, erfolgte die Eingabe der Kunden- und Ausweisdaten noch händisch in die Datenbank.
Nicht alle Passfotos sind verwendbar, so dass auch ein großer Teil der Fotos nachbearbeitet werden müssen.
So vergeht - bis eine fertige Druckvorlage entsteht - relativ viel Zeit, weil viele Einzelschritte nötig sind.
Aber gerade diese mühsame und aufwändige Arbeit sollte sich lohnen: Denn - im Gegensatz zu den meisten Anbietern von Ausweisen im Scheckkartenformat - entstehen so qualitativ hochwertige Ausweise, welche die Feuerwehren und Behörden wirklich überzeugen.
Röders Angst, dass "seine" Ausweise in den Fachforen der Feuerwehren durch "hochrangige Feuerwehr-Fachpersonale" zerredet und in tausend Stücke zerrissen werden, bewahrheitete sich nicht. Die Resonanz war durchweg positiv.
Daher dauerte es nicht lange, bis sich der Chefredakteur des Feuerwehr-Magazin für dieses neue Produkt interessierte. Es wurde hinterfragt, es wurde recherchiert und es wurde geschrieben.
Das Feuerwehr-Magazin - das auflagen- und reichweitenstärkste Feuerwehr-Fachmagazin am deutschen Markt - hat als redaktionellen Beitrag eine ausführliche Produktmeldung über den Feuerwehrausweis in der Ausgabe 9/2014 auf den Seiten 30 und 31 veröffentlicht:
Dass dieser unabhängige Artikel dem Feuerwehrausweis einen gehörigen Schwung nach vorne brachte, braucht man wohl nicht gesondert zu erklären.
Mehr noch. Der Verlag ist an einer Zusammenarbeit interessiert, so dass die Anträge für die Ausweise über den Online-Shop des Verlages downloadbar sind. Damit sicherten sich interessierte Feuerwehren einen Rabatt pro Ausweis.
Es entstand eine Zusammenarbeit, auf die Röder und Rösler stolz sein können. Der Glaube an dessen Produkt sicherte dem Behördenverlag sogar ein paar Quadratmeter Standfläche auf der Ausstellungsfläche während der Inteschutz 2015:
Die 1,3 Millionen Feuerwehrleute in Deutschland waren in der Vergangenheit mit einem Papp-Ausweis ausgerüstet, den Röder "roter Lappen" nannte. Von Fälschungssicherheit, Haltbarkeit oder gar Mehrwert konnte keine Rede sein. Diesen Bedarf - einen bundesweit einheitlichen Feuerwehrausweis -, erkannte Michael Röder und setzte seine Idee um.
So ist es nicht verwunderlich, dass selbst der Deutsche Feuerwehrverband (DFV), die Dachorganisation des Deutschen Feuerwehrwesens, sich für den Ausweis interessierte. Da diverse Termine in Gremien der Bundesregierung, bei Behörden und in Ämtern mit erhöhten Sicherheitsanforderungen stattfinden und somit auch sichere Dienstausweise erforderlich wurden, ließ der Präsident das Präsidium und die Geschäftsstelle in Berlin mit den Ausweisen ausstatten.
Da kann man schon davon reden, dass alles dies auch stolz macht. Und dies hat Signalwirkung auf andere Feuerwehren, dies dürfte klar sein.
Aber auch die Behördendienstausweise, welche sich ebenfalls im Portfolio von 0700BLAULICHT - DER BEHÖRDENVERLAG befinden, sind erfolgreich
In hunderte Kommunen sind Ausweise dieses Verlages bereits verkauft worden, weil es einfach den Bedarf gibt und dieser Bedarf erkannt und umgesetzt wurde. Oder, vielleicht auch nur, weil es dort keine Schreibmaschinen zum Ausfüllen der Papp-Ausweise mehr gibt. Und so schließt sich der Kreis zum Anfang dieses Rückblicks.
Und, es gibt diesen Bedarf auch im Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe.
Dies erkannte Röder während der Welle von Einreisewilligen in die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2015 und 2016. Und auch diesem Bedarf werden wir nun gerecht werden...
NOTWENDIG - Der Bewachungsausweis
Wir sind froh, dass Michael Röder sich nun unseren Behördenverlag für die Umsetzung seines neuen Projektes ausgesucht hat. Denn auch im Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe gibt es den Bedarf, das hat Röder richtig erkannt.
Mehr noch:
Gab es doch in der Vergangenheit, wie im vorigen Abschnitt zu lesen, zumindest im Feuerwehrwesen den "roten Lappen" als Papp-Dienstausweis. Diesen konnte man - zumindest mit ein wenig guten Willen - als einheitlich bezeichnen. Im Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe gab es bis 2014 nur ganz vereinzelt Ausweise, wenn überhaupt. Von bundesweit einheitlich konnte bisher nicht die Rede sein.
Als dann um 2014 durch den Gesetzgeber die Ausweispflicht eingeführt wurde (Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung - BewachV), § 18 Ausweis, Kennzeichnung der Wachperson), gab es zwar eine Ausweispflicht, aber auch einen entsprechenden Wildwuchs von Eigenkreationen jener Bewachungs- und Sicherheitsunternehmen, wie sie bunter und unterschiedlicher kaum sein können.
Zum 1.12.2016 sowie 2018 wurde diese Verordnung abermals geändert:
Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung - BewachV),
§ 18 Ausweis, Kennzeichnung der Wachperson
...
(2) Jede Wachperson ist verpflichtet, den Ausweis in Verbindung mit dem im Bewacherregister angegebenen Ausweis- oder Identifizierungsdokument während des Wachdienstes mitzuführen und auf Verlangen den Beauftragten der Vollzugsbehörden, insbesondere Ordnungsämter, Polizei- oder Zollbehörden, vorzuzeigen.[...]
...
Somit wurde spätestens jetzt die Notwendigkeit einer Vereinheitlichung klar. Was schon beim Feuerwehrausweis® oder den Behördenausweisen umgesetzt wurde, soll nun auch bei den Bewachungsausweisen gemacht werden.
Der bundesweit einheitliche Bewachungsausweis und der Sicherheitsausweis wird sich durchsetzen.
Er ist annähernd fälschungssicher. Er ist haltbar. Er ist modern. Der Bewacher und das Sicherheitspersonal hat nun einen Ausweis, den auch Opa Wuttke bei einer Veranstaltung erkennen kann, aber - was viel wichtiger ist - der Mitarbeiter der Ordnungsbehörde wird ihn erkennnen, weil er ihn kennt.
Der bundesweit einheitliche Bewachungsausweis und Sicherheitsausweis wird keine billige Plastikkarte, sondern der Mercedes unter den Ausweisen. Ein Premiumprodukt ohne Kompromisse.
Kein Bewachungsunternehmen muss den bundesweit einheitlichen Bewachungsausweis oder den Sicherheitsausweis kaufen.
Es muss aber auch keine Feuerwehr den bundesweit einheitlichen Feuerwehrausweis® kaufen, aber sie machen es trotzdem. Einfach, weil es ein schlüssiges Konzept ist, weil der Bedarf da ist, weil die Käufer dies erkennen, weil die Käufer innovativ agieren und moderne Unternehmer sind.
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